Im Dezember 2022 haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. U.a. sind hier Maßnahmen zur Förderung des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland getroffen worden. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der Umsatzsteuer ab dem 01. Januar 2023 für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen.

Hier die wichtigsten Punkte der Neuregelung:

  • Die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage beträgt laut Marktstammdatenregister maximal 30 kW (peak). Anlagen auf z. B. öffentlichen oder sozialen Einrichtungen dürfen auch eine höhere Leistung erbringen.
  • Der Nullsteuersatz umfasst Komponenten einer PV-Anlage und die Installation
  • Die Anlage wird auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert
  • Einen schriftlichen Nachweis des Käufers, in dem er erklärt, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. --> Bestätigung zur Befreiung der Umsatzsteuer.